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Gesetz · 29. Juni 2026

GSpG-Novelle geht in Begutachtung

Am 29. Juni 2026 hat die Koalition den Entwurf einer Novelle des Glücksspielgesetzes in Begutachtung geschickt. Beteiligte sprechen von der größten Reform des Gesetzes seit 26 Jahren — sie beendet die Situation, in der online nur ein einziger Anbieter eine österreichische Konzession hält.

Datum
29.06.2026
Verfahrensstand
Begutachtung
Vergabe möglich
ab 01.10.2027
Cooling-off
01.01.2027
Ein dicker Stapel unbeschriebenes Papier neben einem geschlossenen Füller
Ein dicker Stapel unbeschriebenes Papier neben einem geschlossenen Füller

Was der Entwurf vorsieht

Kern der Novelle ist die Öffnung der Online-Lizenzierung. Künftig soll jeder Anbieter eine österreichische Lizenz erhalten können, der strenge Auflagen erfüllt — bislang existiert für private Betreiber überhaupt kein Verfahren, in dem sie eine solche Erlaubnis beantragen könnten.

Dazu kommen zwei Instrumente, die über die Lizenzierung hinausgehen: ein zentrales Sperrregister, das Spielbanken, Automaten und Online-Angebote gemeinsam abdeckt, und Mitwirkungspflichten für Banken sowie internationale Zahlungsdienstleister gegenüber Anbietern auf einer Schwarzen Liste des Finanzministeriums.

Was sich für Spieler kurzfristig ändert

Zunächst nichts. Begutachtung ist nicht Beschluss, und Beschluss ist nicht Inkrafttreten. Die Vergabe der ersten Lizenzen ist frühestens ab 1. Oktober 2027 möglich, weil die Lotterienkonzession mit win2day am 30. September 2027 endet.

Mittelfristig verändert sich die Liste der verfügbaren Anbieter allerdings spürbar, weil ein Teil der heute erreichbaren Marken die Auflagen nicht erfüllen wird oder will. Wer heute ein Konto eröffnet, sollte das mitdenken.

Warum die Bestimmung zu offenen Ansprüchen zählt

Eine Klausel des Entwurfs betrifft die Betreiber härter als alle anderen: wer offene Ansprüche aus dem Spielerschutz nicht beglichen hat, soll keine Lizenz erhalten. Gemeint sind damit die Rückforderungsverfahren, in denen österreichische Gerichte Spielern Verluste zugesprochen haben.

Diese Bedingung trifft Gesellschaften, nicht Marken. Ein Betreiber, der hier ausfällt, nimmt sein gesamtes Portfolio mit — weshalb die Betreiberebene ab 2027 wichtiger wird als der Name auf der Startseite.

Was daraus für das Register folgt

Für das Register heißt Begutachtung zunächst: nichts. Kein Eintrag ändert sich, keine Lizenz wird ungültig, kein Anbieter verschwindet. Was sich ändert, ist der Zeithorizont, auf den hin man einen Eintrag liest — eine heute erteilte Malta-Lizenz ist ab Oktober 2027 kein Ersatz mehr für eine heimische Erlaubnis.

Mittelfristig wird die Liste dafür kürzer. Ein Teil der heute erreichbaren Marken wird die geplanten Auflagen nicht erfüllen wollen oder können, und für Spieler ist das der eigentliche Inhalt dieser Meldung: die Auswahl von 2027 wird eine andere sein als die von heute.

Zu beobachten ist dabei eine Bestimmung, die rückwärts wirkt: wer offene Ansprüche aus dem Spielerschutz nicht beglichen hat, soll keine Lizenz erhalten. Gemeint sind die Rückforderungsverfahren, in denen österreichische Gerichte Spielern Verluste zugesprochen haben — sie treffen Gesellschaften und nicht Marken, weshalb die Betreiberebene ab jetzt die interessantere ist.

Begutachtung heißt, dass Stellungnahmen eingebracht werden können, und bei einer Reform dieser Größe kommen sie aus mehreren Richtungen: von den bestehenden Konzessionären, von internationalen Anbietern, von Spielerschutzorganisationen und von den Ländern, deren Automatenrecht mitbetroffen ist. Der Entwurf, der am Ende beschlossen wird, muss deshalb nicht der sein, der jetzt vorliegt.

Einordnung & Korrekturen

Diese Meldung gehört zum Gesetzgebungsverfahren und nicht zum Register. Der Unterschied ist wesentlich: dass ein Entwurf in Begutachtung ist, lässt sich belegen; wann und in welcher Form er beschlossen wird, nicht. Deshalb steht hier nur der erreichte Schritt — Begutachtung ist nicht Beschluss, und Beschluss ist nicht Inkrafttreten.

Wo das Verfahren gerade steht

Zeitplan
1

Monopol

bis 2026

2

Begutachtung

29.06.2026

3

Beschluss

Herbst 2026

4

Cooling-off

01.01.2027

5

Lizenzvergabe

ab Okt. 2027

Fragen zu dieser Meldung

4 Fragen

Was bedeutet Begutachtung?

Ein Gesetzesentwurf wird zur Stellungnahme veröffentlicht, bevor er ins Parlament geht. Begutachtung ist damit ein früher Verfahrensschritt — nicht der Beschluss und erst gar nicht das Inkrafttreten.

Wie viele Lizenzen sind geplant?

Der Entwurf nennt keine feste Zahl. Vorgesehen ist ein Systemwechsel: jeder Anbieter, der strenge Auflagen erfüllt, soll eine Lizenz erhalten können.

Ab wann gilt das neue Recht?

Der Beschluss im Nationalrat ist für den Herbst 2026 geplant, ein Datum steht nicht fest. Fest stehen der Beginn der Cooling-off-Phase am 1. Jänner 2027 und die Vergabe frühestens ab 1. Oktober 2027.

Ändert sich für mich jetzt etwas?

Kurzfristig nein. Die erfassten Anbieter arbeiten weiter mit ihren bestehenden Lizenzen.